SSK GR.41(P50T I) 963.14032.100.0 berg spanntechnik
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BL67-2AO-I Nr:6827179 模塊 Turck
BTL6-E500-M0150-PF-S115 位移傳感器 Balluff GmbH
GNM2145 G1.3/38:1 MOTOR-026996 電機(jī) ENGEL ElektroMotoren GmbH
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OR7842VL8 電纜 Ahlborn Mess- und Regelungstechnik GmbH
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19 SMW-AUTOBLOK Spannsysteme GmbH, Wiesentalstra?e 28, 88074 Meckenbeuren, efon 0 75 42/ 4 05-0, 0 75 42/ 38 86
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20
SMW-AUTOBLOK Spannsysteme GmbH, Wiesentalstra?e 28, 88074 Meckenbeuren, efon 0 75 42/ 4 05-0, 0 75 42/ 38 86
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21 SMW-AUTOBLOK Spannsysteme GmbH, Wiesentalstra?e 28, 88074 Meckenbeuren, efon 0 75 42/ 4 05-0, 0 75 42/ 38 86
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237293 47,50 €
237299 47,50 €
237300 47,50 €
237301 47,50 €
237400 43,90 €
237401 43,90 €
237402 43,90 €
237409 43,90 €
237410 43,90 €
237411 43,90 €
237422 47,50 €
237423 47,50 €
237424 47,50 €
237762 43,90 €
237763 43,90 €
237764 43,90 €
237765 43,90 €
237766 43,90 €
237767 43,90 €
237841 47,50 €
237842 47,50 €
237843 47,50 €
530711 331,60 €
12041660 25,30 €
12042060 38,20 €
12042560 64,40 €
12043060 66,50 €
12044050 78,30 €
12045050 110,30 €
12061200 20,00 €
12061300 21,40 €
12064020 47,80 €
12064520 47,20 €
12065002 45,10 €
12065020 31,40 €
12071300 16,20 €
12071301 17,50 €
12071621 17,90 €
12071680 17,50 €
12072121 25,00 €
12072130 22,00 €
12072500 29,30 €
12072620 29,30 €
12072621 30,40 €
12073000 41,20 €
12073001 45,70 €
12074021 68,30 €
12074030 52,90 €
12074031 58,80 €
12074040 52,90 €
12075040 70,70 €
12075050 67,80 €
12075140 130,80 €
12076440 223,60 €
12078040 255,20 €
12079040 274,60 €
12081306 303,70 €
12081307 292,60 €
12081627 260,70 €
12081636 279,40 €
12082036 277,40 €
12082127 307,70 €
12082626 309,20 €
12082627 343,50 €
12083036 309,20 €
12083037 379,50 €
12083186 482,80 €
12084007 669,20 €
12084506 546,60 €
12084527 613,30 €
12084546 497,00 €
12086346 666,10 €
12086446 1.272,00 €
12088046 1.564,00 €
13063900 82,20 €
18062632 39,90 €
18062633 47,10 €
73061602 37,50 €
73061650 27,70 €
73062101 42,40 €
73062150 30,10 €
73062501 48,50 €
73063050 37,50 €
73065030 82,20 €
90040800 27,70 €
90041000 30,50 €
90041300 33,70 €
90041600 35,20 €
90072500 38,20 €
081845 F 11,30 €
22
SMW-AUTOBLOK Spannsysteme GmbH, Wiesentalstra?e 28, 88074 Meckenbeuren, efon 0 75 42/ 4 05-0, 0 75 42/ 38 86
www.smw-autoblok.de
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Firma SMW-Autoblok GmbH in Meckenbeuren
- Zur ausschlie?lichen Verwendung im Gesch?ftsverkehr mit Unternehmern -
I. Allgemeines
Für unsere Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Gesch?ftsabschlüssen, gelten aus-
schlie? lich die individuell ausgehandelten Vertragsvereinbarungen sowie die nachste-
henden Bedingungen. ?nderungen und Erg?nzungen erfolgen durch unsere Gesch?fts-
führung. Mündliche Vereinbarungen oder Erkl?rungen anderer Personen, die hierzu von
unserer Gesch?ftsführung nicht besonders bevollm?chtigt sind, sind nur wirksam, wenn
sie von unserer Gesch?ftsführung schriftlich best?tigt werden.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende AGB des Beslers er-
kennen wir – auch bei vorbehaltsloser Ausführung der Lieferung – nicht an, es sei denn,
wir h?tten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sp?testens durch Entgegen-
nahme unserer Ware bringt der Besler sein Einverst?ndnis mit unseren Bedingungen
zum Ausdruck. Alle Vereinbarungen bedürfen grunds?tzlich der Schriftform.
II. Beratung
Jede Form von Beratung in Wort und Schrift geben wir nach bestem Wissen aufgrund un-
serer Erfahrungen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren,
sowie Ma?e, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur ver-
bindlich, soweit dies ausdrücklich schriftlich best?tigt wird und befreien den Besler nicht
von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und beh?rdlicher
Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Besler verantwortlich.
III. Angebot, Annahme, Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbest?tigung nichts an-
deres ergibt. Sie werden kostenlos abgegeben, jedoch sind Kosten für die Herslung von
Zeichnungen für Sonderkonstruktionen vom Besler zu tragen, sofern das Angebot aus
Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht zu einem Auftrag führt.
2. Beslungen k?nnen wir innerhalb von 4 Wochen annehmen. Eine Beslung gilt
erst dann von uns angenommen, wenn wir sie schriftlich best?tigt haben oder von uns
Versand anzeige oder Rechnung geslt wurde.
SSK GR.41(P50T I) 963.14032.100.0 berg spanntechnik
3. An Kostenvoranschl?gen, Zeichnungen und allen anderen von uns überlassenen Un-
terlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere
schriftlichen Zustimmung weder vervielf?ltigt noch Dritten zug?nglich gemacht werden. Bei
Nicht erteilung des Auftrages sind die gesamten Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
Unterlagen des Be s lers dürfen solchen Dritten zug?nglich gemacht werden, denen wir
Lieferungen oder Leistungen übertragen wollen.
4. Beslungen sollen grunds?tzlich schriftlich erfolgen, efonische Beslungen werden
auf Gefahr des Beslers ausgeführt.
IV. Technische ?nderungen, Prüfungen, Schutzrechte, Datenschutz
1. Technische ?nderungen, die sich aus Fertigungsgründen, aus Gründen der Produkt-
pflege, aus Forderungen des Gesetzgebers oder aus sonstigen Gründen als notwendig
erweisen, sind zu l?ssig. Erh?lt der Besler Kenntnis von ?nderungen, hat er uns unver-
züglich zu benachrichtigen, wenn er diese für unzul?ssig erachtet.
2. Für Prüfungen, bei denen bestimmte Temperaturen, Zeiten und sonstige Mess- oder
Regelwerte gelten sollen, müssen vor Lieferbeginn die entsprechenden Messmethoden
festgelegt und von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn keine Festlegung erfolgt, gel-
ten unsere Messmethoden.
3. Auftr?ge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben wer-
den auf Gefahr des Beslers ausgeführt. Wenn wir infolge der Ausführung solcher Bes-
lungen in fremde Schutzrechte eingreifen, slt uns der Besler von Ansprüchen dritter
Rechts inhaber frei. Weitergehende Sch?den tr?gt der Besler.
4. Wir sind berechtigt, Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
V. Preise
1. Die Preisbildung erfolgt in Euro. Es gilt die bei Vertragsschluss jeweils gültige Preislis-
te. Preis?nderungen sind zul?ssig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Liefer termin mehr als sechs Wochen liegen. Erh?hen sich danach bis zur Fertigslung
der Lieferung die L?hne, die Materialkosten, die marktm??igen Einstandspreise, so sind
wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erh?hen.
Der Besler ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserh?hung den Anstieg des
vom Statistischen Bundesamt Deutschland festgeslten Verbraucherpreisindex zwischen
Beslung und Lieferung um mehr als 5 % übersteigt.
2. Die Preise verstehen sich ab Werk Meckenbeuren rein netto, zuzüglich der am Tag der
Lieferung geltenden Umsatzsteuer, Zoll-, Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten.
Die Preise gelten für den Einzelauftrag, nicht rückwirkend oder für künftige Auftr?ge. Nach-
beslungen sind neue Auftr?ge.
VI. Lieferung, Verzug
1. Die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lieferwerk. Ma?ge-
bend für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere Auftragsbest?tigung. Teillieferungen
sind zul?ssig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hieraus nicht ergeben. Sie sind
auf entsprechende Teilrechnung gesondert zu bezahlen. Bei Verzug mit der Bezahlung
einer Teillieferung sind wir berechtigt, die weitere Ausführung der Beslung zu verwei-
gern. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden
sind, sind ausschlie?lich unverbindliche Angaben. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit
der Absendung der Auftragsbest?tigung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist
setzt die vollst?ndige Kl?rung aller technischer Fragen voraus. Die Einhaltung der Frist
erfordert den rechtzeitigen Eingang s?mtlicher vom Besler gegebenenfalls zu beschaf-
fenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarter Anzahlungen und die
rechtzeitige Klarslung und Genehmigung von Pl?nen sowie die rechtzeitige Lieferung
der vom Besler beigeslten Sachen. Ansonsten wird die Frist angemessen verl?ngert.
Unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt zum Abschluss kongruenter Deckungsge-
sch?fte erfolgt die Bestimmung der Lieferfrist vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen bedingt die rechtzeitige
und ordnungsgem??e Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Besler.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist zum Versand ge-
bracht wurde oder bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft der Ware angezeigt wurde.
3. Die Lieferfrist verl?ngert sich bei Ma?nahmen im Rahmen von Arbeitsk?mpfen, insbe-
sondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener und au?erhalb
unsere Einflusssph?re bestehende Hindernisse, wie z. B. Verkehrs- und Betriebsst?run-
gen, Werkstoff- oder Energiemangel oder allen sonstigen F?llen h?herer Gewalt entspre-
chend der Dauer derartiger Ma?nahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umst?nde
sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie w?hrend eines bereits vorliegenden
Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Ma?nahmen und Hindernisse bzw. die
Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes werden dem Besler unverzüglich mitge-
teilt. Verz?gert sich die Lieferung durch derartige Ma?nahmen und Hindernisse um mehr
als sechs Monate, sind die Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei
Rücktritt werden bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstattet. Weitergehende An-
sprüche des Beslers sind ausgeschlossen.
4. Kommt der Besler mit der Annahme der Ware in Verzug, so sind wir nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen. Die gesetzlichen Bestimmungen
über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche,
die uns gesetzlich zustehen, bleiben hiervon unberührt.
5. Wird der Versand oder die Zuslung auf Veranlassung des Beslers verz?gert, bean-
spruchen wir, vorbehaltlich eines h?heren Schadennachweises, Lagergeld in H?he von 1
% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, max. 5 % des Nettobetrages.
Dem Besler bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Von uns gelieferte Ware wird grunds?tzlich nicht zurückgenommen, es sei denn, sie ist
nachweislich mangelhaft. Erkl?ren wir uns im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Ver-
einbarung ausnahmsweise hierzu bereit, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Net-
towarenwertes zzgl. Mehrwertsteuer erhoben. Dem Besler bleibt der Nachweis eines
wesentlich geringeren Bearbeitungsaufwandes vorbehalten. Die Transportgefahr und die
Transportkosten tr?gt der Besler. Rücksendungen dürfen nur über von uns beauftragte
Spediteure erfolgen. Hierbei ist unter Berücksichtigung der Transportsicherheit grunds?tz-
lich die billigste Versandart zu w?hlen.
VII. Versandgefahr, Erfüllungsort, Transport, Verpackung
1. Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestimmt sich nach den internationalen Regeln
für die Auslegung von Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (INCOTERMS
2000) in der am Tage des Vertragsschlusses geltenden Fassung in deutscher Sprache.
Bestimmt der Vertrag nichts über die Art des Verkaufs, so gilt der Liefergegenstand als
?ab Werk“ (EXW) verkauft. Erfüllungsort ist unser Lieferwerk. Bei Verkauf ?ab Werk“ ver-
pflichten wir uns, dem Besler schriftlich den Zeitpunkt mitzuteilen, in dem die Lieferung
abzunehmen ist. Diese Mitteilung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Besler die üb-
licherweise notwendigen Ma?nahmen treffen kann.
2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, behalten wir uns in Sonderf?llen das Recht vor,
Lieferungen im Interesse des Beslers auf dessen Gefahr und Kosten zu versenden und
auf dessen Kosten gegen Transportsch?den zu versichern. Bei Besch?digung oder Verlust
der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme veranlasst und uns
davon Mitteilung gemacht werden.
3. Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, bestimmen wir Art und Um-
fang der Verpackung. Die Wahl der Verpackung erfolgt unter Beachtung der erforderlichen
Sorgfalt nach bestem Ermessen. Einwegverpackungen werden Eigentum des Beslers.
VIII. M?ngelansprüche des Beslers
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind für Entwicklung, Herslung, Verkauf,
Lieferung und die Beschaffenheit unserer Produkte allein die einschl?gigen deutschen
Rechtsvorschriften, wie z. B. Schutzgesetze und sonstige Sicherheitsbestimmungen, so-
wie die anerkannten Regeln der Technik ma?geblich. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur
unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
k?nnen unsere Produkte bei sachgem??er Behandlung im Ein-Schichtbetrieb eingesetzt
werden. M?ngelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der verein-
barten Beschaffenheit. ?ffentliche ?u?erungen, Anpreisungen oder Werbung des Her-
slers slen daneben keine vertragsgem??e Beschaffenheitsangabe dar. Garantien im
Rechtssinne erh?lt der Kunde von uns nicht. Durch Angaben in Produktbeschreibungen
und Produktspezifikationen wird, vorbehaltlich ihrer Erfassung als Beschaffenheitsanga-
ben im Sinne von § 434 BGB, jedenfalls keine Garantie für die Beschaffenheit der Sache
oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit be-
h?lt, übernommen.
2 a) Soweit eines unserer Produkte einen Mangel aufweist, sind wir nach einer schriftli-
chen Aufforderung des Beslers nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Neulie-
ferung berechtigt. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Besler auch in
dringenden F?llen nicht zur eigenen Nachbesserung an der Liefersache berechtigt.
2 b) Solange wir unserer Pflicht zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung)
nachkommen, ist der Besler nicht berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises zu
verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht zwei Versuche zur Nacherfüllung
fehlgeschlagen sind oder weil die Nacherfüllung dem K?ufer aus sonstigen Gründen un-
zumutbar ist. Unberührt bleibt das Recht des Beslers, nach Ma?gabe der gesetzlichen
Bestimmungen und dieser Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen Schadenersatz statt der
Leis tung zu verlangen.
2 c) Der Besler ist verpflichtet, die beslte Ware nach Ablieferung unverzüglich auf
Qualit?ts- und Mengenabweichungen sowie offensichtliche M?ngel, wie z. B. Transport-
sch?den, zu untersuchen und erkannte M?ngel uns gegenüber schriftlich zu rügen. Die
Rüge von offensichtlichen M?ngeln ist nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitsta-
gen ab Auslieferung der Ware bei uns eingeht, die Rüge verdeckter M?ngel ist rechtzeitig,
wenn Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab deren Entdeckung bei uns eingeht.
2 d) Im Falle der Behauptung des Vorhandenseins von M?ngeln steht dem Besler ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, unsere Ware ist offensichtlich mangelhaft. In
diesem Fall ist der Besler nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene
Betrag im angemessenen Verh?ltnis zu den M?ngeln und den voraussichtlichen Kosten
der Nacherfüllung, insbesondere der Mangelbeseitigung, steht.
Der Besler ist nur berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen M?ngeln geltend zu ma-
chen, wenn er f?llige Zahlungen nicht geleistet hat und der von ihm gezahlte Betrag in ei-
nem angemessenen Verh?ltnis zu dem Wert unserer mit M?ngeln behafteten Ware steht.
3 a) M?ngelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr?chtigung der Brauchbarkeit.
3 b) Die M?ngelrechte des Beslers sind ausgeschlossen, soweit der Mangel zurückzu-
führen ist auf einen unsachgem??en bzw. nicht bestimmungsgem??en Gebrauch unserer
Produkte, der Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitung, dem Vorliegen überm??iger
Beanspruchung bzw. natürlichen Verschlei?es oder natürlicher Abnutzung infolge ihrer
stofflichen Beschaffenheit, insbesondere von werkstückberührenden Teilen, unsachge m?-
?er ?nderungen, fehlerhafter Wartungen oder fehlerhafter und nachl?ssiger Behandlung.
bzw. soweit eine Reparatur ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgt ist.
3 c) Im Rahmen von Instandsetzungen ohne rechtliche Verpflichtung stehen dem Besler
M?ngelansprüche nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zu.
4 a) Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tr?gt der Besler,
soweit sie sich dadurch erh?hen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen
Ort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsge-
m??en Gebrauch.
4 b) Im Rahmen der Mangelbeseitigung ersetzte Teile gehen mit Ausbau in unser Eigen-
tum über.
5. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, betr?gt die Verj?hrungsfrist für Ansprüche
und Rechte wegen M?ngeln unserer Ware 1 Jahr ab Ablieferung bei dem Besler. Für
Nachbesserungen und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für den Lieferge-
genstand und zwar bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden
Verj?hrungsfrist für M?ngelansprüche.
23 SMW-AUTOBLOK Spannsysteme GmbH, Wiesentalstra?e 28, 88074 Meckenbeuren, efon 0 75 42/ 4 05-0, 0 75 42/ 38 86
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IX. Schadenersatzansprüche des Beslers und Rücktritt vom Vertrag
1 a) Wir haften in F?llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl?ssigkeit durch uns oder
unsere Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmun-
gen. Im übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung
des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit einer Person oder wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen der Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in F?llen grober Fahrl?ssigkeit auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieser Ziffer
1 Lit. a) aufgeführten Ausnahmef?lle vorliegt.
1 b) Soweit wir nicht für Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit oder wegen schuldhafter Ver-
letzung wesentlicher Vertragspflichten oder wegen der Verletzung des Lebens, des K?r-
pers oder der Gesundheit einer Person oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, ist
unsere Haftung für Sch?den durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Beslers,
z. B. an anderen Sachen, entgangenen Gewinn oder sonstige Verm?genssch?den, aus-
geschlossen.
1 c) Die Regelungen der vorstehenden Ziffer 1 Lit. a) und b) erstrecken sich auf Scha-
denersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen M?ngeln, der Verletzung anderer Pflichten aus dem
Schuldverh?ltnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen und für unsere Haftung wegen Unm?glichkeit und
Verzug.
1 d) M?gliche Schadenersatzansprüche beschr?nken sich auf den Umfang unserer Be-
triebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung in H?he von max. 1 Mio. Euro. Dies gilt nicht,
soweit in F?llen des Vorsatzes, der groben Fahrl?ssigkeit, wegen schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder wegen der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder
der Gesundheit einer Person oder nach dem Produkthaftungsgesetz über die vorstehend
genannten Betr?ge hinaus zwingend gehaftet wird.
1 e) Eine ?nderung der Beweislast zum Nachteil des Beslers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
2. Der Besler kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurück-
treten, wenn eine von uns zu vertretene Pflichtverletzung vorliegt; im Falle von M?ngeln
bleibt es bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Unberührt bleibt die Regelung in Ziffer
VIII.2 Lit. b) Satz 1 unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.
X. Verj?hrung
1. Die Verj?hrungsfrist für Ansprüche und Rechte des Beslers wegen M?ngeln unserer
Produkte – gleich aus welchem Rechtsgrund – betr?gt 1 Jahr. Dies gilt auch für Schaden-
ersatzansprüche des Beslers, unabh?ngig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs und
unabh?ngig davon, ob der Schadenersatzanspruch mit einem Mangel im Zusammenhang
steht oder nicht sowie für Ansprüche des Beslers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
und Ansprüche des Beslers wegen Unm?glichkeit.
Die Verj?hrungsfrist nach Satz 1 und Satz 2 gilt jedoch nicht in den F?llen des § 438 Abs.
1 Nr. 1 BGB (Rechtsm?ngel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bau-
werke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers)
oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von
Planungs- oder überwachungsleistungen hierfür besteht).
Die Verj?hrungsfristen nach dieser Ziffer 1 Satz 1 und 2 gelten ferner nicht im Falle des
Vorsatzes, grober Fahrl?ssigkeit, arglistigen Verschweigens – einer gegebenenfalls aus-
drücklich zu vereinbarenden – Garantieübernahme für die Beschaffenheit unserer Ware,
sowie bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder
der Gesundheit oder Freiheit einer Person, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsge-
setz oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für die Ansprüche nach dieser
Ziffer 1 Satz 3 und 4 gelten die gesetzlichen Verj?hrungsfristen.
2. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
über den Verj?hrungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von
Fristen unberührt.
3. Eine ?nderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
XI. Zahlungen
1 a) Unsere Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug zahlungsf?llig. Der Besler kommt
ohne weitere Erkl?rung von uns 10 Tage nach dem F?lligkeitstag, sp?testens jedoch durch
unsere Mahnung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
Mit Verzugseintritt sind wir berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem